Willkommen bei der BREUCKER-STIFTUNG Düsseldorf
Wir sind eine gemeinnützige Stiftung. Unser Stiftungszweck ist die gezielte und für den individuellen Fall bestimmte finanzielle Unterstützung Bedürftiger zur Verordnung medizinischer Maßnahmen und der Beschaffung von Hilfsmitteln, die von anderer Seite nicht oder nicht mehr getragen werden können. Der Stiftungszweck ist auf den Raum Düsseldorf konzentriert.
Wenn Sie Personen kennen, denen wir im Rahmen unseres Stiftungszwecks helfen können, bitten wir Sie, diese auf die BREUCKER-STIFTUNG aufmerksam zu machen. Sie können uns auch einen vertraulichen Hinweis z. B. mittels des Kontaktformulars geben. Lesen Sie mehr über uns.
Finanzielle Unterstützung für Hilfsbedürftige bei medizinischen Maßnahmen in Düsseldorf.
Beratung über E-Mail: info[at]breucker-stiftung.de
Unser Stifter Hans Joachim Breucker trug sich bereits lange mit dem Gedanken, für die Zeit nach seinem Tode eine Stiftung zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen in der Region Düsseldorf zu errichten.
Stiftungszweck – wer Unterstützung erhalten kann
Der erklärte Stiftungszweck ist es, Hilfsbedürftige im Raum Düsseldorf finanziell bei solchen medizinischen Maßnahmen und Hilfsmitteln zu unterstützen, die weder
- aus eigenen Mitteln,
- aus Mitteln Unterhaltspflichtiger,
- noch von Krankenversicherungen oder der öffentlichen Hand
finanziert werden können.
Sinn der Maßnahmen soll entweder Heilung oder aber zumindest Linderung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sein. Diese muss ärztlich bestätigt oder attestiert werden. Eine Unterstützung zum laufenden Lebensunterhalt oder in einer finanziellen Notlage entspricht nicht dem Stiftungszweck.
Hans Joachim Breucker hat vor allem an Menschen gedacht, die durch Krankheit und Gebrechen des Alters eingeschränkt sind. Aber auch Jüngere können Unterstützung erhalten, wenn sie ihrer bedürfen.
Zielgerichteter Einsatz
Der Stifter bestand darauf, dass das Geld zielgerichtet eingesetzt wird: Es soll gewährleistet sein, dass
- die beabsichtigte Maßnahme tatsächlich notwendig ist, ihren Zweck nicht verfehlt und durch einen Arzt oder Physiotherapeuten empfohlen ist,
- sie nur zum Tragen kommt, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten über Krankenkassen, öffentliche Hand und eigene Mittel bereitstehen,
- die Kosten einer geförderten Maßnahme ein gewisses Budget nicht übersteigen. Der Stifter hat im einzelnen Hilfsfall einen Maximalbetrag von 5.000 € vorgegeben. Der Betrag wird nicht dem Hilfsbedürftigen selbst, sondern dem Leistungserbringer ausgezahlt.
Einen Rechtsanspruch auf Teilhabe an Leistungen der Stiftung gibt es nicht.
Der Stifter beschränkte den räumlichen Wirkungskreis auf Düsseldorf und die nähere Umgebung.
Die Mitglieder des Vorstands der BREUCKER-STIFTUNG sind an die Schweigepflicht gebunden. Alle Anträge mit den persönlichen Angaben unterliegen dem Datenschutz.
Einfache Antragstellung.
Stifter Hans Joachim Breucker
Hans Joachim Breucker trug sich bereits lange mit dem Gedanken, für die Zeit nach seinem Tode eine Stiftung zum Wohle derjenigen Menschen in der Region Düsseldorf zu errichten, die sich allein nicht helfen können.
Durch seine Ehefrau Elsbeth und seine Mutter Käte in dieser Absicht noch zu deren Lebzeiten unterstützt, musste er persönlich die bittere Erfahrung machen, wie Alter und/oder Krankheit Menschen zusetzen können. Auch bei ihm selbst machte das Schicksal keine Ausnahme. In seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, konnte er sich aber wenigstens die medizinische und personelle Unterstützung leisten, die ihm das Leben erleichterte und lebenswert machte.
Er verschloss die Augen nicht vor dem Leid anderer und engagierte sich finanziell bereits zu Lebzeiten in der Obdachlosenhilfe und bei individuellen Notfällen. Den Stiftungsgedanken hat er mit dem heutigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Lutz Aengevelt und der Juristin Ursula Goertz intensiv erörtert und festgelegt. Mit dieser Stiftung setzen wir seine Intentionen fort.
Seit 2012 konnte die BREUCKER-STIFTUNG vielen Menschen helfen.
Der Vorstand der BREUCKER-STIFTUNG
Johannes Horn, Max Aengevelt, Dr. Lutz W. Aengevelt, Monika Korte, Dr. Jürgen Schulz, Dr. med. Rainer Kappes
Die Zusammensetzung des Vorstands wurde mit dem Stifter zu Lebzeiten besprochen, sie entspricht seinen erklärten Wünschen. Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Sie sind berufstätig oder waren in Berufen tätig, die die kompetente Umsetzung des Stiftungsgedankens garantieren.
Wie können Hilfsbedürftige Unterstützung erhalten?
Der Vorstand ist darauf angewiesen, Kenntnis von Hilfsbedürftigen zu bekommen, die unter den vorgegebenen Voraussetzungen finanzieller Hilfe bedürfen.
Hierzu können Hilfsbedürftige mittels des speziell dafür vorbereiteten digitalen Antragsformulars einfach und unkompliziert Unterstützung beantragen.
Selbstverständlich können Sie uns auch auf dem Postwege oder per E-Mail erreichen.
Auch Nichtbedürftige können sich mittels des Kontaktformulars mit Empfehlungen, Anregungen, Fragen und Vorschlägen an uns wenden.
Wir legen Wert darauf, dass Vorschläge und Anträge schriftlich eingereicht werden. Ein Büro, bei dem Sie für einen ersten persönlichen Kontakt oder Vorschlag vorstellig werden oder anrufen könnten, führen wir nicht.
Der Vorstand wird jeden Vorschlag und jeden Antrag innerhalb angemessener Zeit prüfen und entscheiden.
Sämtliche Angaben und Informationen, insbesondere die Krankengeschichte, werden von den Vorstandsmitgliedern, die der Schweigepflicht unterliegen, vertraulich behandelt. Bei weiterem Informationsbedarf würden wir rückfragen.
Sie sind hilfsbedürftig? Sie benötigen Unterstützung bei der Finanzierung einer medizinischen Maßnahme oder eines Hilfsmittels?
Treten Sie über das Antragsformular mit uns in Kontakt. Jede Anfrage wird vom Stiftungsvorstand gewissenhaft geprüft, vertraulich behandelt und in angemessener Zeit beantwortet.
Sollten Sie Ihre Krankengeschichte und Krankenunterlagen nur Personen offenbaren wollen, die unter ärztlicher Schweigepflicht stehen, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis.
Online-Antrag
Die Antragstellung kann bis auf Ausnahmen nur positiv beschieden werden, wenn diese durch einen Arzt oder Therapeuten empfohlen ist.
HINWEIS: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder. Antragstellung gilt nur für den Großraum Düssseldorf.
Individuelle Unterstützung bis 5.000,00 Euro
HANS ELSBETH KÄTE BREUCKER STIFTUNG
Postanschrift:
HANS ELSBETH KÄTE BREUCKER STIFTUNG
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
E-Mail: info@breucker-stiftung.de